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Kollektivarbeitsrecht

Im kollektiven Arbeitsrecht berät die Kanzlei Buroh & Steinhauer in allen Rechtsfragen zum Umgang mit Ihrem Betriebs- oder Personalrat und zu den betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten von Umstrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen.

Darüber hinaus vertreten Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Buroh & Steinhauer in Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan, sowie bei allen weiteren Aspekten der Arbeitnehmermitbestimmung und des Tarifrechts.