| |
![]() |
||||||||||||||||||||
| © by Buroh & Steinhauer | Mailkontakt | Impressum |
| Kollektivarbeitsrecht
Im kollektiven Arbeitsrecht berät die Kanzlei Buroh & Steinhauer in allen Rechtsfragen zum Umgang mit Ihrem Betriebs- oder Personalrat und zu den betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten von Umstrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen. Darüber hinaus vertreten Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei
Buroh & Steinhauer in Verhandlungen zu Interessenausgleich und
Sozialplan, sowie bei allen weiteren Aspekten der Arbeitnehmermitbestimmung
und des Tarifrechts.
|