Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hartmut Buroh
- Studium der Rechtswissenschaften in Kiel
- Referendariat in Lübeck, Kiel und Bremen
- seit 1993 selbständiger Rechtsanwalt
- seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- seit 2003 Partner der Fachanwaltskanzlei Buroh & Steinhauer
Hartmut Buroh hat sich neben der Vertretung von Einzelpersonen seit vielen Jahren auf die Beratung insbesondere mittelständischer Unternehmen spezialisiert. Er ist ausgewiesener Experte in Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren. Daneben verfügt Rechtsanwalt Buroh über langjährige Erfahrungen im Arztrecht, hier insbesondere im Recht angestellter Krankenhausärzte sowie im Chefarztrecht.
Rechtsanwalt Hartmut Buroh ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, vor dem Bundesarbeitsgericht sowie allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Hartmut Buroh ist Mitglied
- der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
- der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen
- des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V.
- des Deutschen Anwaltsvereins