
Rechtsanwalt 
 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hartmut Buroh
- Studium der Rechtswissenschaften in Kiel
 - Referendariat in Lübeck, Kiel und Bremen
 - seit 1993 selbständiger Rechtsanwalt
 - seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht
 - seit 2003 Partner der Fachanwaltskanzlei Buroh & Steinhauer
 
Hartmut Buroh hat sich neben der Vertretung von Einzelpersonen seit vielen Jahren auf die Beratung insbesondere mittelständischer Unternehmen spezialisiert. Er ist ausgewiesener Experte in Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren. Daneben verfügt Rechtsanwalt Buroh über langjährige Erfahrungen im Arztrecht, hier insbesondere im Recht angestellter Krankenhausärzte sowie im Chefarztrecht.
Rechtsanwalt Hartmut Buroh ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, vor dem Bundesarbeitsgericht sowie allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Hartmut Buroh ist Mitglied
- der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
 - der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen
 - des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V.
 - des Deutschen Anwaltsvereins