Willkommen in unserer
Fachanwaltskanzlei
Wir sind eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei mit dem Sitz in Bremen.
Wir beraten und vertreten kompetent, professionell und erfolgreich in allen Fragen des Arbeitsrechts und des Personalwesens – in Bremen, Norddeutschland und bundesweit.
Unsere Mandanten schätzen unsere durch langjährige Erfahrungen belegten juristischen Spezialkenntnisse, aber auch die zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Sie benötigen durchsetzungsstarke und rechtlich versierte Partner, um Ihre Interessen zu wahren und durchzusetzen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Ihre
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Medizinrecht
Hartmut Buroh und Jörg Steinhauer
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Seit über 15 Jahren sind wir Fachanwälte für Arbeitsrecht und seither nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und den angrenzenden Spezialmaterien tätig.
Wir vertreten bundesweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich. Wir führen Verfahren vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, vor dem Bundesarbeitsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof. Wir vertreten Leitende Angestellte und Geschäftsführer, Vorstände und Selbständige.
Aufgrund besonderer Expertise und Erfahrung an den Schnittstellen von Arbeits- und Medizinrecht beraten und vertreten wir Chefärztinnen und Chefärzte, Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus sowie Klinikbetreiber. Wir werden bundesweit für Sie tätig, Herr Rechtsanwalt Steinhauer auch als Fachanwalt für Medizinrecht.
Gerne stehen wir Ihnen als Partner zur Seite.
Warum Fachanwälte?
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Buroh & Steinhauer sind jeweils berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Herr Rechtsanwalt Steinhauer führt zudem den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“. Diese Bezeichnungen, die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen werden, dürfen nur an Anwälte vergeben werden, die sich in diesem Fachgebiet besonders qualifiziert haben.
Voraussetzungen für die Verleihung dieses Titels sind eine mehrjährige praktische Anwaltstätigkeit, eine zusätzliche theoretische Ausbildung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet mit entsprechenden Prüfungen, sowie praktischer Erfahrung auf diesem Gebiet, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch Ausbildung und Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wir sind damit nachgewiesene Experten, um Ihre arbeits- und medizinrechtlichen Problemstellungen für Sie erfolgreich zu gestalten!
Hartmut Buroh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hartmut Buroh
- Studium der Rechtswissenschaften in Kiel
- Referendariat in Lübeck, Kiel und Bremen
- seit 1993 selbständiger Rechtsanwalt
- seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- seit 2003 Partner der Fachanwaltskanzlei Buroh & Steinhauer
Hartmut Buroh hat sich neben der Vertretung von Einzelpersonen seit vielen Jahren auf die Beratung insbesondere mittelständischer Unternehmen spezialisiert. Er ist ausgewiesener Experte in Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren. Daneben verfügt Rechtsanwalt Buroh über langjährige Erfahrungen im Arztrecht, hier insbesondere im Recht angestellter Krankenhausärzte sowie im Chefarztrecht.
Rechtsanwalt Hartmut Buroh ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, vor dem Bundesarbeitsgericht sowie allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Hartmut Buroh ist Mitglied
- der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
- der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen
- des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V.
- des Deutschen Anwaltsvereins
Jörg Steinhauer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Jörg Steinhauer
- Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br. und Basel
- Referendariat in Bremen und Washington D. C.
- seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt
- seit 2001 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- seit 2003 Partner der Fachanwaltskanzlei Buroh & Steinhauer
- seit 2018 Fachanwalt für Medizinrecht
Jörg Steinhauer ist ausgewiesener Experte im Bereich Personalabbau und Kündigungsschutz. Neben allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes sowie des Vertriebsrechtes liegt ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Steinhauer in der Betreuung von medizinrechtlichen Angelegenheiten.
Mit langjähriger Erfahrung berät und vertritt Rechtsanwalt Steinhauer bundesweit Chefärzte und Klinikbetreiber, bei der Vertragsanbahnung, aber auch in Trennungsprozessen außergerichtlich und vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.
Jörg Steinhauer ist Vorsitzender des Fachausschusses Arbeitsrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltkammer Bremen.
Jörg Steinhauer ist Mitglied
- der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
- der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
- der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen
- des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V.
- des Deutschen Anwaltsvereins
Kompetenzen
Das Arbeitsrecht
Die Kanzlei Buroh & Steinhauer ist eine auf Beratung und Vertretung von insbesondere mittelständischen Unternehmen, sowie von Geschäftsführern, Vorständen, leitenden Angestellten und Arbeitnehmern spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei.
Neben der Beratungstätigkeit im Vorfeld von Konflikten liegt ein Schwerpunkt der Kanzlei auf der forensischen Tätigkeit, also der konkreten Prozessführung vor Gericht.
Individualarbeitsrecht
Im individuellen Arbeitsrecht begleiten und beraten Sie die Rechtsanwälte der Kanzlei Buroh & Steinhauer von der Anbahnung (Abfassung bzw. Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen) über den Verlauf (z.B. bei Abmahnungen, Versetzungen, Gehaltsänderungen) bis zur möglichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Befristungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen). Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei im Kündigungsschutz.
Dabei steht die pragmatische, zielorientierte und sozialverträgliche Lösung Ihrer Probleme im Vordergrund.
Kollektivarbeitsrecht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Buroh & Steinhauer vertreten und unterstützen Sie in Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan. Darüber hinaus vertreten wir Sie bei allen weiteren Aspekten der Arbeitnehmermitbestimmung und des Tarifrechts, in allen Rechtsfragen zum Umgang mit Ihrem Betriebs- oder Personalrat sowie zu den weiteren betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten von Umstrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen.
Medizinrecht
Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Herr Rechtsanwalt Steinhauer zudem schwerpunktmäßig mit medizinrechtlichen Fragen befasst. Eine besondere Expertise liegt im Bereich des Chefarztrechts. Die Erstellung und Überprüfung entsprechender Dienstverträge und die Beratung und Unterstützung in Trennungsprozessen und bei Kündigungen stellen besondere Herausforderungen an die anwaltliche Tätigkeit und erfordern umfassende Spezialkenntnisse im Arbeits-, aber auch im Medizinrecht. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in diesem herausfordernden Fachgebiet.
Weitere Kompetenzen
Obgleich die Rechtsanwälte der Kanzlei Buroh & Steinhauer ausgewiesene Arbeitsrechtler sind, haben sich im Laufe der Jahre weitere Spezialisierungen herausgebildet. So sind beide Rechtsanwälte versierte Experten im Handelsvertreterrecht, in dem sie seit vielen Jahren gleichermaßen Handelsvertreter und Unternehmer beraten und vertreten, hier mit einem besonderen Schwerpunkt auf Strukturvertriebe.
Außerdem ist Herr Rechtsanwalt Buroh daneben auch Ihr kompetenter Ansprechpartner für effektives Forderungsmanagement und kann dabei auf die Unterstützung erfahrener Inkasso-Mitarbeiterinnen setzen.
Aktuelles
Kontakt
Buroh & Steinhauer
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Altenwall 1-3
28195 Bremen
Telefon: 0421 48 99 50
Telefax: 0421 48 99 51 0
mail@buroh-steinhauer.de