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Verleih von Maschinen mit Bedienpersonal: Interview mit RA Steinhauer

Verleih von Maschinen mit Bedienpersonal: Interview mit RA Steinhauer
8. August 2018 buroh-steinhauer

Arbeitnehmerüberlassungen unterliegen den Restriktionen des AÜG. Anders kann es sich z. B. darstellen, wenn spezielle Baumaschinen gemeinsam mit dem entsprechenden Bedienpersonal vermietet werden.

Die Firma Sharemac GmbH, ein Start-Up-Unternehmen, das eine neuartige Online-Plattform betreibt, um Akteuren der Baubranche einfache Möglichkeiten zu bieten, benötigte Maschinen anzumieten und ungenutzten Maschinenpark zur Vermietung anzubieten. Herr Rechtsanwalt Steinhauer hat mit der Firma Sharemac GmbH das nachstehend visualisierte Interview zur Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei dem Verleih von Maschinen mit Bedienpersonal geführt (auch unter: www.sharemac.de):