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Fachanwälte

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Buroh & Steinhauer sind jeweils berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Diese Bezeichnung, die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wird, darf nur an Anwälte vergeben werden, die sich in diesem Fachgebiet besonders qualifiziert haben.

Voraussetzung für die Verleihung dieses Titels sind eine mehrjährige praktische Anwaltstätigkeit, eine zusätzliche theoretische Ausbildung auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts mit entsprechenden Prüfungen und praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch Ausbildung und Erfahrung im Beruf vermittelt wird.