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Hartmut Buroh
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 1961 in Padenstedt geboren
  • 1989 1. Staatsexamen OLG Schleswig
  • 1990 – 1992 Referendariat in Lübeck,
    Kiel und Bremen
  • 1993 Niederlassung als selbständiger Rechtsanwalt
  • seit 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2003 Gründung der Fachanwaltskanzlei
    Buroh & Steinhauer

Hartmut Buroh hat sich neben der Vertretung von Einzelpersonen seit vielen Jahren auf die Beratung insbesondere mittelständischer Unternehmen spezialisiert. Er ist ausgewiesener Experte in Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren. Daneben verfügt Rechtsanwalt Buroh über langjährige Erfahrungen im Arztrecht, hier insbesondere im Recht angestellter Krankenhausärzte sowie im Chefarztrecht.

Hartmut Buroh ist Mitglied

  • der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen
  • des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V.
  • des Deutschen Anwaltsvereins
  • der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
  • der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
  • der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Hartmut Buroh ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, vor dem Bundesarbeitsgericht sowie allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.